Pensionskasse informiert den Arbeitgeber über Einstandspflicht!
Jan Höntzsch2019-08-19T13:06:24+02:00Im Schreiben vom 24. Mai 2019 zur Beschlussfassung der Mitglieder-Hauptversammlung, ergänzt durch Mitteilung vom 30. April 2019 teilt die nächste Pensionskasse mit: "Zum Stichtag 31.12.2017 ... Die Kürzungen betreffen sowohl die ursprünglich garantierten Leistungen als auch die bereits kassenseitig zugeteilten Überschussanteile" "Aufgrund dieser Entwicklung besteht für Sie möglicherweise die Notwendigkeit der Schließung Ihrer [...]