Auch Entgeltumwandlung ist betriebliche Altersversorgung, für die der Arbeitgeber einsteht!
Jan Höntzsch2019-12-19T10:06:39+01:00Basierend auf voraussichtlichen Leistungskürzungen stellten wir im Auftrag der Mandantschaften eine Nachfrage zu arbeitsrechtliche Zusage Beitragsaufteilung Grund: Nur wenn der Arbeitgeber seine arbeitsrechtliche Zusage und die Beitragsaufteilung kennt, kann die tatsächliche Einstandspflicht ermittelt werden. Die erhaltene Antwort steht stellvertretend und zeigt auf, dass es nicht immer die erwünschten Antworten gibt. So wurde mitgeteilt, dass [...]