Eine Direktversicherung basiert ebenfalls auf einem arbeitsrechtlichen Versprechen, wofür der Arbeitgeber einsteht!
Uns wurde seitens des Arbeitgebers mitgeteilt, dass eine Direktversicherung dem Betriebsrentengesetz nicht unterliegt, keine Zusage des Arbeitgebers beinhaltet und ihm mitgeteilt wurde, dass er keine Haftung, auch nicht im unwahrscheinlichsten Fall, trägt.
Da wir anderer Ansicht sind und der Arbeitgeber zwischen den Aussagen bzw. Stühlen steht, haben wir ihn gebeten, doch eine klärende Nachfrage an die Versicherung zu stellen. Nach den vielen Anrufen der Versicherung erhielt er auf Grund seiner Beharrlichkeit eine schriftliche Aussage, die das Gegenteil der mündlichen Aussage beinhaltet.
So wird hier „plötzlich“ nachfolgendes mitgeteilt: „Die jeweils zugrunde liegende arbeitsrechtliche Versorgungszusage wird allein zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart und liegt uns deshalb nicht vor.“
Jeder sollte und darf sich eine eigene Meinung bilden. Aus unserer Sicht wird damit klar darauf hingewiesen, dass es auch bei einer Direktversicherung weitere Aspekte zu beachten gibt als nur einen einfachen „Vertrag“ abzuschließen.